Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Mit GEObüro sind Sie auf der sicheren Seite!

2022-09-27 12:25

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu erfassen. Das BAG beruft sich dabei auf ein bereits im Mai 2019 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Schon vor drei Jahren hatte dieser im sogenannten Stechuhr-Urteil die Mitgliedstaaten in die Pflicht genommen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Nach dem EuGH-Urteil ist in Deutschland zunächst einmal nichts passiert, das Bundesarbeitsgericht ist nun mit der neuerlichen Entscheidung vorgeprescht.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht auch vor, dass das System nachvollziehbar und fälschungssicher sein soll.

Für viele unserer Kunden ist die Zeiterfassung ein elementarer Bestandteil von GEObüro. Somit müssen Sie die Stechuhr nicht vom Boden holen und abstauben.

Egal ob Sie die Daten über eine digitale Stechuhr oder manuell erfassen - GEObüro enthält die notwendigen Funktionen und die Sicherheit, um der Pflicht der Arbeitszeiterfassung nachzukommen.

Die Nutzung der GEObüro Zeiterfassung haben wir bereits im September im Rahmen der HHK POWER HOUR erläutert. Falls Sie diese verpasst haben, können Sie das Video über das Online-Formular anfordern.

Sie nutzen die GEObüro Zeiterfassung noch nicht, oder haben weitere Fragen?
Dann verwenden Sie bitte unser Kontaktformular um weitere Informationen, oder um eine Teststellung anzufordern.

Hier die wichtigsten Funktionen der GEObüro Zeiterfassung:

  • Netzwerkfähiges Zeiterfassungssystem
  • Zuordnung der Arbeitszeiten zur Auftragsabrechnung und zu den Personaldaten
  • Monatslisten für die Lohnbuchhaltung
  • Verwaltung der Personaldaten mit Überstunden, Urlaub, Sonderurlaub und Krankheit
  • Nachkalkulation
  • Schnittstelle zu anderen Zeiterfassungssystemen

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns! 

Ihr HHK-Team

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